Handelsrecht

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Neben zahlreichen Gesetzen sind vor allem auch Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuche von entscheidender Bedeutung. Im Handelsrecht beraten und vertreten wir sowohl Kaufleute als auch Handelsvertreter. Ihre Rechte machen wir ggf. gerichtlich geltend bzw. vertreten Sie bei unberechtigter Inanspruchnahme. Ferner entwickeln und überprüfen wir AGB`s.