Leasingrecht

Mit der Zunahme von Leasingverträgen haben sich auch die rechtlichen Auseinandersetzungen vermehrt. Das Leasingrecht und somit auch die Streitbeilegung orientiert sich zunächst an individuell vom Leasinggeber erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s). Daneben sind kauf- und mietrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant.

Unter dem Begriff Leasing sind eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen zusammengefasst (z.B. Vollamortisationsleasing, Teilarmortisationsleasing, Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing).

Wir beraten Sie vor Abschluss eines Leasingvertrages und setzen Ihre Rechte nach Vertragsende durch. Selbstverständlich stehen wir gerne zur Prüfung Ihres Leasingvertrags und der AGB´s zur Verfügung.